Mit Hilfe des Chefs für die Rente sparen
Mit Hilfe des Chefs fürs Alter vorzusorgen, hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor mehr als 100 Jahren begannen die ersten großen Unternehmen, für Mitarbeiter Vermögen anzusparen, aus dem diese später eine Rente ausgezahlt bekamen. Dies ist die klassische betriebliche Altersversorgung.
Mittlerweile können auch Arbeitnehmer Beiträge aus ihrem Bruttogehalt nehmen und beispielsweise in eine Rentenversicherung einzahlen, die der Chef für sie abschließt. Dabei sparen sie sich die Steuern und Sozialversicherungsabgaben auf die Beiträge. In dem Fall spricht man eher von betrieblicher Altersvorsorge.
Wie viele Deutsche sorgen über den Chef fürs Alter vor?
Wenn es um ihre Rente geht, verlassen sich mehr als 30 Millionen Angestellte in Deutschland auf den Pfeiler der gesetzlichen Rente. Allerdings wird die Höhe der Renten in den kommenden Jahren weiter schrumpfen; immer weniger Erwerbstätige müssen künftig immer mehr Rentner finanzieren. Um den Lebensstandard im Alter zu sichern, wird zusätzliche Vorsorge daher immer wichtiger.
Für beide oben genannte Varianten – die betriebliche Altersversorgung und die betriebliche Altersvorsorge – hat sich das Kürzel bAV eingebürgert. Unabhängig von den verschiedenen Begriffen stehen Angestellte vor allem vor der Frage: Lohnt sich das für mich? Wer diese Frage für sich beantworten möchte, sollte einige Grundsätze beachten.
Mit Hilfe der bAV lässt sich die Lücke bei der Rente zumindest verkleinern. Teils auf Initiative des Arbeitgebers, teils aufgrund eines Tarifvertrags oder auf eigene Initiative hatten Ende 2017 gut 18 Millionen Angestellte – und damit mehr als die Hälfte aller regulär Beschäftigten – Ansprüche auf eine bAV-Rente..
Wann ist die betriebliche Altersvorsorge eine gute Sache?
Bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente zu bauen, ist gut und sinnvoll. Das heißt aber nicht, dass die bAV immer und für jeden die beste Zusatzvorsorge ist. Alternativ kommen für Angestellte beispielsweise staatlich gefördertes Riester-Sparen oder eine flexible private Vorsorge infrage. Eine Übersicht über alle Möglichkeiten halten wir im Ratgeber Altersvorsorge bereit.
Ob sich Vorsorge im Betrieb lohnt, hängt am Ende davon ab, was der Chef genau anbietet und zu welchen Konditionen – und vor allem, wie stark der Arbeitgeber sich an der Finanzierung der Beiträge beteiligt. Auch die beruflichen Pläne des Arbeitnehmers spielen eine große Rolle. Dank zweier Gesetzesänderungen aus den Jahren 2018 und 2019 ist die betriebliche Vorsorge jedoch attraktiver als früher. Entlastet werden Sparer, die mehr als 176,75 Euro Betriebsrente im Monat (Stand 2023) zu erwarten haben.
Wenn Du heute über eine bAV nachdenkst, findest Du Dich häufig in einer dieser Situationen wieder:
- Der Arbeitgeber finanziert Deine bAV allein – In den frühen Tagen der betrieblichen Altersvorsorge stand dabei meist die Fürsorge für die Arbeitnehmer im Vordergrund, heute wollen Unternehmen vor allem die Mitarbeiter an sich binden. In jedem Fall gilt: Zahlt der Arbeitgeber für die Betriebsrente, können sich Mitarbeiter über diese zusätzliche Vergütung freuen und sollten sie mitnehmen. Dazu liest Du weiter unten mehr.
- Du steckst Gehalt in eine günstige Rentenversicherung und bekommst Unterstützung von Deinem Chef – Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttolohns in einen bAV-Vertrag einzuzahlen (sogenannte Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber muss auf Nachfrage einen solchen Vertrag anbieten. In der Regel gibt der Chef die Verantwortung für die Vermögensanlage an ein Versicherungsunternehmen ab.
Lange Zeit lohnte sich eine rein arbeitnehmerfinanzierte bAV wegen der Sozialabgaben und Steuern auf die spätere Rente nur dann, wenn der Arbeitnehmer sehr alt wurde. Der Gesetzgeber hat an der Stelle 2018 nachjustiert. Bei neuen Verträgen müssen Arbeitgeber 15 Prozent Zuschuss auf die Beiträge der Mitarbeiter geben. Seit 2022 müssen Arbeitgeber auch bereits bestehende Verträge bezuschussen. In Tarifverträgen können allerdings auch andere Regelungen getroffen werden.
2019 hat der Gesetzgeber erneut nachgezogen. Seit 2020 zahlen Betriebsrentner auf die ersten 176,75 Euro monatlicher Rente keine Krankenkassenbeiträge mehr. Diese Abgaben werden erst fällig, wenn die Betriebsrente darüber liegt. Zusammen mit dem obligatorischen Arbeitgeberzuschuss lohnt sich die Betriebsrente nun deutlich früher. Für Beispielrechnungen lies weiter unten weiter. - Du wechselst oft den Arbeitsplatz – Wer bereits bei Antritt seiner neuen Stelle weiß, dass er diese höchstens ein paar Jahre ausfüllen will, sollte sich gut überlegen, Bruttogehalt in eine Lebensversicherung zu stecken. Es ist zum Beispiel nicht gesagt, ob der neue Chef den alten bAV-Vertrag übernimmt. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Hürden. Weiter unten erläutern wir diese genauer.
Wann solltest Du die Betriebsrente auf jeden Fall abschließen?
Nimmt der Chef Firmengeld für die Rente seiner Mitarbeiter in die Hand, brauchst Du gar nicht lang zu überlegen. Du solltest das bAV-Geschenk auf jeden Fall mitnehmen. Zwar ist auf die spätere Rente Einkommensteuer fällig und für gesetzlich Krankenversicherte Abgaben an die Kranken- und Pflegeversicherung. Dennoch lohnt die Sache, denn Du erhältst später eine Betriebsrente, ohne jemals dafür eingezahlt zu haben.
Was genau der Arbeitgeber verspricht, kann sich von Firma zu Firma unterscheiden. In der Vergangenheit war es üblich, dass der Chef der Belegschaft eine konkrete Rentenhöhe zusagte, zum Beispiel 10 Euro monatliche Rente für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit. Heute versprechen Arbeitgeber eher, eine bestimmte Höhe an Beiträgen auf ein Vorsorgekonto einzubezahlen, das mit einem garantierten Satz verzinst wird. Manche verpflichten sich auch nur, die Beiträge mindestens zu erhalten.
Seit 2018 haben Arbeitgeber, die einem Arbeitgeberverband angehören, zusätzlich die Möglichkeit, im Tarifvertrag nur noch Beiträge – ohne Garantien – zuzusagen. Im Abschnitt zu den sogenannten Durchführungswegen der bAV weiter unten liest Du mehr darüber, wie es zu den unterschiedlichen Zusagen kommt – und warum Arbeitgeber diese immer mehr abspecken.
Tipp: Wer eine bAV-Zusage vom Arbeitgeber erhalten hat, kann sich das angesparte Guthaben zu Rentenbeginn in manchen Fällen auch auf einmal auszahlen lassen.
Drei Jahre im Unternehmen sind Pflicht
Einen kleinen Haken hat die vom Chef finanzierte Rente: Du bekommst sie nur dann, wenn Du dem Unternehmen gegenüber eine gewisse Loyalität bewiesen hast. Noch bis Ende 2017 musste ein Mitarbeiter mindestens fünf Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und beim Ausscheiden aus der Firma mindestens 25 Jahre alt sein, damit er später wirklich eine Betriebsrente bekam.
Dank des Gesetzes, das die EU-Mobilitätsrichtlinie umsetzt, sind die Hürden seit 1. Januar 2018 geringer: Seither ist der Anspruch auf Betriebsrente für Mitarbeiter bereits dann unverfallbar, wenn sie mindestens drei Jahre im Unternehmen waren und beim Wechsel des Arbeitgebers 21 Jahre alt sind.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers ist die Betriebsrente abgesichert
35 oder mehr Jahre bis zur Rente sind eine lange Zeit, in der sich in Unternehmen viel verändern kann. Auch eine Insolvenz ist da nicht ausgeschlossen. Doch selbst in einem solchen Fall musst Du nicht um Deine Rentenzusagen fürchten. Denn das Geld ist abgesichert, in der Regel über den sogenannten Pensionssicherungsverein (PSV).
In der Praxis würde die Auffangeinrichtung PSV die Rentenzahlung übernehmen, die Dir aus Deinen bisherigen Jahren im Betrieb zustehen. Der PSV finanziert sich durch Beiträge aller Unternehmen, die Rentenzusagen an die Belegschaft gemacht haben.
Wann solltest Du mit dem Chef über die Betriebsrente verhandeln?
Viele Chefs in Deutschland verzichten auf die klassische arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung ihrer Belegschaft. Vereinfacht dargestellt ist ihnen das Risiko zu groß, heutige Rentenversprechen Jahrzehnte später auch einhalten zu können. Als Mitarbeiter kannst Du dann überlegen, ob Du selbst tätig werden willst.
Praktisch kannst Du Teile Deines Bruttogehalts in einen geförderten bAV-Vertrag einzahlen – oft eine spezielle Lebens- oder Rentenversicherung. Diese Finanzierungsform nennt sich Entgeltumwandlung, weil Du als Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt sparst und mit diesen Beiträgen eine Rente aufbaust. Arbeitgeber machen sie Mitarbeitern häufig mit zwei Argumenten schmackhaft:
- Mitarbeiter sparen Steuern und Sozialabgaben – Die Beiträge zum bAV-Vertrag gehen vom Bruttogehalt ab. Nur auf das verbleibende Gehalt fallen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung) an. Unter dem Strich bekommt der Arbeitnehmer also etwas weniger Nettogehalt ausgezahlt als vor der Entgeltumwandlung, hat dann aber schon einen deutlich höheren Beitrag für seine Altersvorsorge geleistet.
- Mitarbeiter profitieren von Gruppenrabatten – Wenn der Arbeitgeber mit einem Versicherer zusammenarbeitet, kann er möglicherweise günstigere Konditionen aushandeln, indem er für die gesamte Belegschaft Verträge abnimmt. Angestellte können dann auf Rentenzusagen hoffen, die höher sind als die, die sie über einen privat abgeschlossenen Vertrag bekämen.
Seit 2019 gilt zudem: Für neue Verträge muss der Arbeitgeber 15 Prozent des Beitrags bezuschussen. Für vor 2019 geschlossene Verträge gilt dieser Zuschuss seit 2022. Der verpflichtende Zuschuss ist gut – besser ist es aber, Du würdest noch mehr Zuschuss aushandeln. Grundsätzlich gilt: Die Entgeltumwandlung lohnt sich umso mehr, je günstiger der Versicherungsvertrag ist und je mehr der Chef noch obendrauf gibt.
Eine zweite Neuerung, die seit 2020 gilt, entlastet die Betriebsrenten zusätzlich: Nunmehr sind die ersten 176,75 Euro monatlicher Rente für kranken-pflichtversicherte Rentner frei von Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse. Die Abgaben fallen nur auf den Teil der Rente an, der diesen Wert übersteigt. Die Entgeltumwandlung lohnt sich dadurch eher als zuvor.
Wie die Entgeltumwandlung genau funktioniert
Die Grundformel bei der Entgeltumwandlung lautet: Beiträge in einen bAV-Vertrag werden von Steuern und Sozialabgaben befreit. Die spätere Rente müssen Sparer hingegen versteuern.
Beiträge zur Krankenkasse werden für kranken-pflichtversicherte Rentner erst für jeden Euro Rente fällig, der den Freibetrag von 176,75 Euro im Monat übersteigt. Damit sich die Entgeltumwandlung lohnt, muss die heutige Ersparnis die künftigen Abgabenlasten übersteigen. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag sich nach Kosten noch ordentlich verzinst (mit 2 Prozent oder mehr pro Jahr) und der Arbeitgeber die Beiträge der Mitarbeiter bezuschusst.
Von Sozialabgaben befreit sind Beiträge zur bAV nur bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Aktuell sind das 302 Euro im Monat. Mit der Bemessungsgrenze steigen sie in der Regel jedes Jahr ein wenig an. Seit 2018 ist neu, dass Du bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der GRV steuerfrei in einen bAV-Vertrag einzahlen kannst. Dieses Jahr sind das bis zu 604 Euro pro Monat.
Was tun bei häufigem Jobwechsel?
Falls Du heute schon ahnst, dass Du künftig noch häufiger den Job wechselst, vielleicht sogar einen Teil Deines Erwerbslebens selbstständig tätig bist, dann musst Du genau überlegen, ob eine Entgeltumwandlung infrage kommt. Die geltenden Regelungen, die den Arbeitgeberwechsel betreffen, sind nicht besonders praxistauglich.
Positiv ist: Jeder aus dem Gehalt umgewandelte Euro, der in die bAV fließt, zählt für die spätere Rente. Es ist nicht entscheidend, wie lange der Mitarbeiter im Unternehmen bleibt.
Wer in eine Lebensversicherung (Direktversicherung) einzahlt, kann diese zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, sofern dieser einverstanden ist. Viele Arbeitgeber wollen allerdings nicht Verträge unterschiedlicher Anbieter verwalten und lehnen es daher ab, den alten bAV-Vertrag zu übernehmen. Arbeitnehmer haben dann die Wahl, den alten Vertrag ruhen zu lassen oder mit einem Mindestbeitrag privat weiter in den Vertrag einzuzahlen – dann allerdings ganz regulär aus dem Nettogehalt.
Alternativ können Arbeitnehmer das bereits angesparte Guthaben auf einen neuen Vertrag, den der neue Chef anbietet, übertragen. Dies ist aber oft ein Verlustgeschäft. Erstens können Übertragungskosten anfallen. Zweitens können die Konditionen, insbesondere die Garantieverzinsung des neuen Vertrags, schlechter sein als vorher. Arbeitnehmer müssen außerdem auf die Fristen achten, um den Vertrag zu wechseln.
Wenn es ungünstig ausgeht, hat ein Arbeitnehmer am Ende seiner beruflichen Laufbahn viele Einzelverträge, in denen er jeweils geringe Summen angespart hat.
Tipp: Sofern Du lediglich kurz im Unternehmen bleibst und nur geringe Rentenansprüche aufgebaut hast (bis zu 35,35 Euro pro Monat), kannst Du Dir selbst angesparte Beiträge und – je nach Vereinbarung – auch die des Chefs im Rahmen einer einmaligen Abfindung auszahlen lassen. Informiere Dich, wie hoch der Abschlag bei der Abfindung ausfallen würde.
Alternative Riester oder flexibles Sparen
Kannst Du bereits absehen, dass Du häufiger den Job wechselst, dann solltest Du gut überlegen, ob Du Teile Deines Bruttogehalts in eine bAV stecken willst. Eine klassische Kapitallebensversicherung als Direktversicherung bietet heute nur noch minimale Garantien und lohnt als bAV nur, wenn die Kosten gering sind oder der Arbeitgeber kräftig zuschießt.
Als Alternativen kommen eine Riester-Rente (für Erziehende mit vielen Kindern) oder privates flexibles Sparen infrage, zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan. Eine Übersicht über alle möglichen Vorsorgeformen findest Du im Ratgeber Altersvorsorge.
Fünf Wege, wie Arbeitgeber die bAV umsetzen können
Wenn es darum geht, die betriebliche Altersvorsorge im Betrieb umzusetzen, fallen häufig die Begriffe Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse. Dabei handelt es sich um sogenannte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Wer als Chef betrieblich für seine Mitarbeiter vorsorgen möchte, hat fünf Möglichkeiten, die Altersvorsorge im Unternehmen zu organisieren. Die klassischen Wege sind:
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Direktversicherung
- Pensionskasse
Seit Oktober 2022 gibt es mit den ersten umgesetzten Sozialpartnermodellen auch noch einen neuen, sechsten Durchführungsweg. Dieser wird allerdings nicht auf Unternehmensebene, sondern über die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände ausgehandelt.
Weiter oben haben wir zwischen der klassisch arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung und der – möglicherweise vom Chef bezuschussten – arbeitnehmerfinanzierten bAV unterschieden. Je nachdem, welche Variante Dein Unternehmen anbietet, ist der eine oder andere Durchführungsweg wahrscheinlicher.
Die folgende Tabelle zeigt, wie bAV-Ansprüche aus direkten Zusagen des Arbeitgebers seit 2013 zurückgegangen sind, zugunsten alternativer Versorgungswege.
Eine neue Möglichkeit: Reine Beitragszusage mit Zielrente
Das Betriebsrentenstärkungsgessetz, das seit 2018 gilt, hat das Ziel, betriebliche Altersversorgung in kleinen Unternehmen stärker zu verbreiten und für Geringverdiener attraktiver zu machen. Zu den Geringverdienern zählen Arbeitnehmer, die nicht mehr als 2.284 Euro brutto im Monat verdienen.
Unter anderem besteht die Möglichkeit, dass sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände darauf verständigen, Beschäftigten nur noch bestimmte bAV-Beiträge zuzusichern, aber nicht mehr eine konkrete Rentenhöhe. Fachleute sprechen von einer reinen Beitragszusage mit sogenannter Zielrente.
Für den Arbeitgeber bedeutet das zuerst einmal Entlastung, denn sollte diese Zielrente nicht erreicht werden, muss er für keine Rentengarantie mehr einstehen. Er ist also im Vergleich zu den traditionellen Durchführungswegen in der bAV „enthaftet“. Das soll, so die Hoffnung, mehr tarifgebundene Betriebe als bislang dazu bringen, eine bAV anzubieten und auch mitzufinanzieren. Davon würden dann auch Arbeitnehmer profitieren.
Gibt es künftig weniger Betriebsrente?
Das ist nicht gesagt. Weil Arbeitgeber keine Garantien mehr bereithalten müssen, sind sie in der Anlage der Beiträge deutlich flexibler. Die Idee ist außerdem, dass möglichst viele tarifgebundene Unternehmen möglichst lange in einen großen Topf einzahlen. Neu geschaffene Einrichtungen sollen das Vermögen verwalten und möglichst breit über Anlageklassen, Länder und Branchen streuen. Dies soll Schwankungen am Kapitalmarkt ausgleichen.
Im Oktober 2022 haben sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in der Chemie- und der Energiebranche auf eine garantielose Zielrente in der betrieblichen Altersversorgung geeinigt. Der Chemie Pensionsfonds der R+V Versicherung sowie der Uniper Konzern in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ver.di und IGBCE haben nach langen Verhandlungen und einer Prüfung der Bafin entsprechende Regelungen in den Tarifvertrag aufgenommen.